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Hochlast-Zeitfenster gemäß Leitfaden BNetzA für: 2024

Referenzzeitraum: September des Vor-Vorjahres bis August des Vorjahres

Auf Basis des Referenzzeitraums ergeben sich nach dem Leitfaden der Bundesnetzagentur zur Genehmigung individueller  Netzentgeltvereinbarungen folgende Hochlastzeitfenster:

  Frühling
Mrz. - Mai
Sommer
Jun. - Aug.
Herbst
Sep. - Nov.
Winter
Dez. - Feb.
Netzebene der
Entnahmestelle
Uhrzeit
von - bis
Uhrzeit
von - bis
Uhrzeit
von - bis
Uhrzeit
von - bis
Mittelspannung - -

16:45 - 19:45

  8:00 - 10:15

13:00 - 19:30

Umspg. MS/NS
-

-

-

11:00 - 12:00

16:15 - 19:15

Niederspannung


11:00 - 12:00

-

-

10:30 - 12:00

16:45 - 19:45

Zur Inanspruchnahme des Sonderentgelts müssen weiterführende Bedingungen erfüllt sein. Diese orientieren sich ebenfalls am Leitfaden der Bundesnetzagentur.

Hochlast-Zeitfenster gemäß Leitfaden BNetzA für: 2023

Referenzzeitraum: September des Vor-Vorjahres bis August des Vorjahres

Auf Basis des Referenzzeitraums ergeben sich nach dem Leitfaden der Bundesnetzagentur zur Genehmigung individueller  Netzentgeltvereinbarungen folgende Hochlastzeitfenster:

  Frühling
Mrz. - Mai
Sommer
Jun. - Aug.
Herbst
Sep. - Nov.
Winter
Dez. - Feb.
Netzebene der
Entnahmestelle
Uhrzeit
von - bis
Uhrzeit
von - bis
Uhrzeit
von - bis
Uhrzeit
von - bis
Mittelspannung - -

10:45 - 12:45

13:30 - 15:30

16:30 - 19:30

  9:45 - 12:45

16:30 - 19:30

Umspg. MS/NS - - - 16:45 - 19:45

Niederspannung

- -

11:00 - 12:00

16:45 - 19:45

Zur Inanspruchnahme des Sonderentgelts müssen weiterführende Bedingungen erfüllt sein. Diese orientieren sich ebenfalls am Leitfaden der Bundesnetzagentur.

Hochlast-Zeitfenster gemäß Leitfaden BNetzA für: 2022

Referenzzeitraum: September des Vor-Vorjahres bis August des Vorjahres

Auf Basis des Referenzzeitraums ergeben sich nach dem Leitfaden der Bundesnetzagentur zur Genehmigung individueller  Netzentgeltvereinbarungen folgende Hochlastzeitfenster:

  Frühling
Mrz. - Mai
Sommer
Jun. - Aug.
Herbst
Sep. - Nov.
Winter
Dez. - Feb.
Netzebene der
Entnahmestelle
Uhrzeit
von - bis
Uhrzeit
von - bis
Uhrzeit
von - bis
Uhrzeit
von - bis
Mittelspannung - -

11:30 - 12:30

16:45 - 19:45

Umspg. MS/NS - - - 16:45 - 19:45

Niederspannung

- - -

11:00 - 12:00

16:45 - 19:45

Zur Inanspruchnahme des Sonderentgelts müssen weiterführende Bedingungen erfüllt sein. Diese orientieren sich ebenfalls am Leitfaden der Bundesnetzagentur.

Hochlast-Zeitfenster gemäß Leitfaden BNetzA für: 2021

Referenzzeitraum: September des Vor-Vorjahres bis August des Vorjahres

Auf Basis des Referenzzeitraums ergeben sich nach dem Leitfaden der Bundesnetzagentur zur Genehmigung individueller  Netzentgeltvereinbarungen folgende Hochlastzeitfenster:

  Frühling
Mrz. - Mai
Sommer
Jun. - Aug.
Herbst
Sep. - Nov.
Winter
Dez. - Feb.
Netzebene der
Entnahmestelle
Uhrzeit
von - bis
Uhrzeit
von - bis
Uhrzeit
von - bis
Uhrzeit
von - bis
Mittelspannung - - 15:45 - 18:30

  8:00 -   9:00

14:45 - 19:00

Umspg. MS/NS - - - 16:30 - 19:30

Niederspannung

- - -

11:00 - 12:00

16:45 - 19:45

Zur Inanspruchnahme des Sonderentgelts müssen weiterführende Bedingungen erfüllt sein. Diese orientieren sich ebenfalls am Leitfaden der Bundesnetzagentur.

Hochlast-Zeitfenster gemäß Leitfaden BNetzA für: 2020

Referenzzeitraum: September des Vor-Vorjahres bis August des Vorjahres

Auf Basis des Referenzzeitraums ergeben sich nach dem Leitfaden der Bundesnetzagentur zur Genehmigung individueller  Netzentgeltvereinbarungen folgende Hochlastzeitfenster:

  Frühling
Mrz. - Mai
Sommer
Jun. - Aug.
Herbst
Sep. - Nov.
Winter
Dez. - Feb.
Netzebene der
Entnahmestelle
Uhrzeit
von - bis
Uhrzeit
von - bis
Uhrzeit
von - bis
Uhrzeit
von - bis
Mittelspannung - - 16:45 - 19:45 16:45 - 19:45
Umspg. MS/NS - - - 16:45 - 19:45

Niederspannung

- - -

11:00 - 12:00

17:00 - 19:00

Zur Inanspruchnahme des Sonderentgelts müssen weiterführende Bedingungen erfüllt sein. Diese orientieren sich ebenfalls am Leitfaden der Bundesnetzagentur.

Hochlast-Zeitfenster gemäß Leitfaden BNetzA für: 2019

Referenzzeitraum: September des Vor-Vorjahres bis August des Vorjahres

Auf Basis des Referenzzeitraums ergeben sich nach dem Leitfaden der Bundesnetzagentur zur Genehmigung individueller  Netzentgeltvereinbarungen folgende Hochlastzeitfenster:

  Frühling
Mrz. - Mai
Sommer
Jun. - Aug.
Herbst
Sep. - Nov.
Winter
Dez. - Feb.
Netzebene der
Entnahmestelle
Uhrzeit
von - bis
Uhrzeit
von - bis
Uhrzeit
von - bis
Uhrzeit
von - bis
Mittelspannung - - - 16:45 - 19:45
Umspg. MS/NS - - - 16:45 - 19:45

Niederspannung

- - -

11:15 - 11:30

12:00 - 13:45

17:00 - 19:00

Zur Inanspruchnahme des Sonderentgelts müssen weiterführende Bedingungen erfüllt sein. Diese orientieren sich ebenfalls am Leitfaden der Bundesnetzagentur.

Hochlast-Zeitfenster gemäß Leitfaden BNetzA für: 2018

Referenzzeitraum: September des Vor-Vorjahres bis August des Vorjahres

Auf Basis des Referenzzeitraums ergeben sich nach dem Leitfaden der Bundesnetzagentur zur Genehmigung individueller  Netzentgeltvereinbarungen folgende Hochlastzeitfenster:

  Frühling
Mrz. - Mai
Sommer
Jun. - Aug.
Herbst
Sep. - Nov.
Winter
Dez. - Feb.
Netzebene der
Entnahmestelle
Uhrzeit
von - bis
Uhrzeit
von - bis
Uhrzeit
von - bis
Uhrzeit
von - bis
Mittelspannung - - - 16:45 - 19:45
Umspg. MS/NS - - - 16:45 - 19:45

Niederspannung

- - -

12:00 - 13:00

17:00 - 19:00

Zur Inanspruchnahme des Sonderentgelts müssen weiterführende Bedingungen erfüllt sein. Diese orientieren sich ebenfalls am Leitfaden der Bundesnetzagentur.

Hochlast-Zeitfenster gemäß Leitfaden BNetzA für: 2017

Referenzzeitraum: September des Vor-Vorjahres bis August des Vorjahres

Auf Basis des Referenzzeitraums ergeben sich nach dem Leitfaden der Bundesnetzagentur zur Genehmigung individueller  Netzentgeltvereinbarungen folgende Hochlastzeitfenster:

  Frühling
Mrz. - Mai
Sommer
Jun. - Aug.
Herbst
Sep. - Nov.
Winter
Dez. - Feb.
Netzebene der
Entnahmestelle
Uhrzeit
von - bis
Uhrzeit
von - bis
Uhrzeit
von - bis
Uhrzeit
von - bis
Mittelspannung - - - 16:45 - 19:45
Umspg. MS/NS - - - 16:45 - 19:45
Niederspannung - - - 16:45 - 19:45

Zur Inanspruchnahme des Sonderentgelts müssen weiterführende Bedingungen erfüllt sein. Diese orientieren sich ebenfalls am Leitfaden der Bundesnetzagentur.

Hochlast-Zeitfenster gemäß Leitfaden BNetzA für: 2016

Referenzzeitraum: September des Vor-Vorjahres bis August des Vorjahres

Auf Basis des Referenzzeitraums ergeben sich nach dem Leitfaden der Bundesnetzagentur zur Genehmigung individueller  Netzentgeltvereinbarungen folgende Hochlastzeitfenster:

  Frühling
Mrz. - Mai
Sommer
Jun. - Aug.
Herbst
Sep. - Nov.
Winter
Dez. - Feb.
Netzebene der
Entnahmestelle
Uhrzeit
von - bis
Uhrzeit
von - bis
Uhrzeit
von - bis
Uhrzeit
von - bis
Mittelspannung - - - 16:45 - 19:45
Umspg. MS/NS - - - 16:45 - 19:45
Niederspannung - - - 16:45 - 19:45

Zur Inanspruchnahme des Sonderentgelts müssen weiterführende Bedingungen erfüllt sein. Diese orientieren sich ebenfalls am Leitfaden der Bundesnetzagentur.

Hochlast-Zeitfenster gemäß Leitfaden BNetzA für: 2015

Referenzzeitraum: September des Vor-Vorjahres bis August des Vorjahres

Auf Basis des Referenzzeitraums ergeben sich nach dem Leitfaden der Bundesnetzagentur zur Genehmigung individueller  Netzentgeltvereinbarungen folgende Hochlastzeitfenster:

  Frühling
Mrz. - Mai
Sommer
Jun. - Aug.
Herbst
Sep. - Nov.
Winter
Dez. - Feb.
Netzebene der
Entnahmestelle
Uhrzeit
von - bis
Uhrzeit
von - bis
Uhrzeit
von - bis
Uhrzeit
von - bis
Mittelspannung - - 17:00 - 20:00 16:45 - 19:45
Umspg. MS/NS - - 17:00 - 20:00 16:45 - 19:45
Niederspannung - - 17:00 - 20:00 17:00 - 20:00

Zur Inanspruchnahme des Sonderentgelts müssen weiterführende Bedingungen erfüllt sein. Diese orientieren sich ebenfalls am Leitfaden der Bundesnetzagentur.

Hochlast-Zeitfenster gemäß Leitfaden BNetzA für: 2014

Referenzzeitraum: September des Vor-Vorjahres bis August des Vorjahres

Auf Basis des Referenzzeitraums ergeben sich nach dem Leitfaden der Bundesnetzagentur zur Genehmigung individueller  Netzentgeltvereinbarungen folgende Hochlastzeitfenster:

  Frühling
Mrz. - Mai
Sommer
Jun. - Aug.
Herbst
Sep. - Nov.
Winter
Dez. - Feb.
Netzebene der
Entnahmestelle
Uhrzeit
von - bis
Uhrzeit
von - bis
Uhrzeit
von - bis
Uhrzeit
von - bis
Mittelspannung - - - 17:00-20:00
Umspg. MS/NS - - - 17:00-20:00
Niederspannung - - - 17:00-20:00

Zur Inanspruchnahme des Sonderentgelts müssen weiterführende Bedingungen erfüllt sein. Diese orientieren sich ebenfalls am Leitfaden der Bundesnetzagentur.

Hochlast-Zeitfenster gemäß Leitfaden BNetzA für: 2013

Referenzzeitraum: September des Vor-Vorjahres bis August des Vorjahres

Auf Basis des Referenzzeitraums ergeben sich nach dem Leitfaden der Bundesnetzagentur zur Genehmigung individueller  Netzentgeltvereinbarungen folgende Hochlastzeitfenster:

  Frühling
Mrz. - Mai
Sommer
Jun. - Aug.
Herbst
Sep. - Nov.
Winter
Dez. - Feb.
Netzebene der
Entnahmestelle
Uhrzeit
von - bis
Uhrzeit
von - bis
Uhrzeit
von - bis
Uhrzeit
von - bis
Mittelspannung - - - 17:00 -20:00
Umspg. MS/NS - - - 17:00 -20:00
Niederspannung - - - 17:00 -20:00

Zur Inanspruchnahme des Sonderentgelts müssen weiterführende Bedingungen erfüllt sein. Diese orientieren sich ebenfalls am Leitfaden der Bundesnetzagentur.

Hochlast-Zeitfenster gemäß Leitfaden BNetzA für: 2012

Referenzzeitraum: September des Vor-Vorjahres bis August des Vorjahres

Auf Basis des Referenzzeitraums ergeben sich nach dem Leitfaden der Bundesnetzagentur zur Genehmigung individueller  Netzentgeltvereinbarungen folgende Hochlastzeitfenster:

  Frühling
Mrz. - Mai
Sommer
Jun. - Aug.
Herbst
Sep. - Nov.
Winter
Dez. - Feb.
Netzebene der
Entnahmestelle
Uhrzeit
von - bis
Uhrzeit
von - bis
Uhrzeit
von - bis
Uhrzeit
von - bis
Mittelspannung - - - 16:30 -19:30
Umspg. MS/NS - - 16:30 -19:30 16:45 -19:45
Niederspannung - - - 16:45 -19:45

Zur Inanspruchnahme des Sonderentgelts müssen weiterführende Bedingungen erfüllt sein. Diese orientieren sich ebenfalls am Leitfaden der Bundesnetzagentur.