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Oft wird uns die Frage gestellt, ob sich eine Einspeisung mit Eigenverbrauch / Selbstverbrauch umsatzsteuerlich anders auswirkt, als eine Einspeiseanlage nach dem alten EEG und KWKG. Diesbezüglich können und dürfen wir keine Rechtsauskunft geben. Sie müssen mit dem Finanzamt oder mit Ihrem Steuerberater sprechen. Zur Information stellen wir Ihnen aber gerne ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 01.04.2009, ein Dokument der Oberfinanzdirektion Rheinland und eine Umsetzungshilfe vom LfSt-Bayern zur Verfügung.