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Neue Regeln bei Umzug und Lieferantenwechsel - 
Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel

Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue Regelungen, die den technischen Ablauf bei der Ab- und Anmeldung der Strombelieferung von Abnahmestellen verändern. Die von der Bundesnetzagentur festgelegten neuen technischen Standards und Fristen sind für Energieversorger und Netzbetreiber verbindlich. Kern der Änderung: Der technische Prozess, mit dem der Wechsel zwischen den Stromversorgern abgewickelt wird, muss innerhalb eines Werktages abgeschlossen sein – und zwar an jedem regulären Werktag.

Deshalb spricht man auch vom „24-Stunden-Lieferantenwechsel“.

Der „24-Stunden-Lieferantenwechsel“ betrifft nur den technischen Prozess, rechtliche Änderungen, vor allem der vertraglichen Kündigungsfristen, sind damit nicht verbunden. Das heißt, die ordentliche Kündigung des bisherigen Liefervertrages bei einem Umzug und / oder einem Lieferantenwechsel ist auch künftig weiterhin nur unter Einbehaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen möglich.

Die rückwirkende Berücksichtigung von Ein- und Auszügen durch den Energieanbieter ist künftig nicht mehr möglich.
Melden Sie daher Ihre Umzüge künftig am besten mindestens 14 Tage im Voraus, um Mehrkosten aus Zuordnungslücken zu vermeiden.

Wesentliche Voraussetzung für den 24-Stunden-Lieferantenwechsel ist die Angabe der Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID).
Die MaLo-ID ist eine elfstellige Nummer, die jede Marktlokation (Abnahmestelle) im deutschen Energiemarkt eindeutig identifiziert. Sie wurde im Februar 2018 durch die Bundesnetzagentur eingeführt, um die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Kunden zu vereinfachen und wird ab 6. Juni 2025 eine Pflichtangabe sein.
Sie finden die MaLo-ID auf Ihrer letzten Stromrechnung unterhalb Ihrer Zählernummer. Um Ihre Abnahmestelle anmelden zu können benötigt der neue Energielieferant diese Malo-ID.


Was speziell bei Umzügen ab 6. Juni 2025 zu beachten ist:

1. Muss ich meinen Umzug beim Stromversorger melden?
Ja! Da An- oder Abmeldungen nur noch zu einem zukünftigen Datum möglich sind, ist es wichtig, dass Sie uns rechtzeitig informieren. Etwaige Vertragslücken werden automatisch von der Grund- oder Ersatzversorgung „geschlossen“, die in der Regel deutlich teurer ist.

2. Wann muss ich den Umzug melden?
So früh wie möglich, beispielsweise 14 Tage vor Ihrem Umzugstermin. Durch die neue, gesetzliche Regelung, den „24-Stunden-Lieferantenwechsel“, sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr möglich.

3. Hat jeder Stromkunde jetzt automatisch eine 24-Stunden Kündigungsfrist?
Nein. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bezieht sich nur auf den Zeitraum der technischen Verarbeitung einer Kündigung (Datenaustausch zwischen altem und neuen Energieanbieter).

4. Was passiert, wenn ich den Umzug nicht rechtzeitig melde?
Ihr Stromvertrag bleibt bestehen und Sie müssen für den Verbrauch an Ihrer alten Adresse weiterhin aufkommen. Dadurch kann es passieren, dass Ihnen der Energieverbrauch Ihres Nachmieters in Rechnung gestellt wird.

5. Wie kann ich meinen Umzug melden?
Per Telefon, E-Mail oder Post.

6. Welche Daten sind für die Umzugsmeldung erforderlich?
Name, Kundennummer, alte und neue Adresse, Umzugsdatum,
Zählernummern und Zählerstände (inkl. Ablesedatum).

7. Was muss ich tun, wenn ich neu einziehe und noch keinen Vertrag habe?
Kontaktieren Sie uns! Wir versorgen Sie gerne mit Strom und beraten Sie zu den besten Tarifen.


Informieren Sie uns so früh wie möglich über einen Vertragsabschluss oder eine Kündigung.

Halten Sie bei der Meldung Malo-ID, Zählernummer und persönliche Daten bereit – so beschleunigen Sie den Vorgang.

Checkliste Mieter

Vor dem Umzug

o    Stromvertrag für alte Wohnung fristgemäß kündigen oder, wenn möglich, auf die neue Wohnung ummelden. Wenn das nicht möglich ist, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Kündigungsfristen und Ummelde-Voraussetzungen sind im Stromliefervertrag zu finden.
o    Vor Einzug einen Liefervertrag mit einem Stromanbieter für die neue Wohnung abschließen. Vertragsbeginn sollte der Tag des offiziellen Beginns des Mietverhältnisses sein.

Am Auszugstag

o    Stromzählerstand in der alten Wohnung ablesen (am besten mit Foto).
o    Zählernummer und Zählerstand in einem Übergabeprotokoll festhalten.
o    Zählerstand dem Stromlieferanten für die Endabrechnung übermitteln.

Am Einzugstag

o    Stromzählerstand in der neuen Wohnung ablesen (am besten mit Foto).
o    Zählernummer und Zählerstand in einem Einzugsprotokoll festhalten.
o    Stromvertrag muss spätestens zum Einzugstag bestehen. Eine rückwirkende Anmeldung ist nicht mehr möglich.

Checkliste Vermieter

Vor dem Auszug des Mieters

o    Ausziehende Mieter frühzeitig – sobald der Auszug feststeht – daran erinnern, dass eine rechtzeitige Kündigung des Stromvertrages beim Stromlieferanten erforderlich ist.
o    Stromzählerstand mit Mieter am letzten Tag ablesen (Foto + schriftlich).
o    Zählernummer korrekt zuordnen (bei mehreren Wohnungen).
o    Werte ins Übergabeprotokoll aufnehmen, von allen Beteiligten unterschreiben lassen.

Bei Leerstand (z. B. Renovierung)

o    Eigene Anmeldung beim Stromlieferanten rechtzeitig durchführen.
o    Rechtzeitig abmelden, wenn Leerstand beendet werden soll.

Vor dem Einzug des neuen Mieters

o    Neuen Mieter mit Vertragsabschluss auf rechtzeitige Stromanmeldung hinweisen.
o    Zählerstand mit neuem Mieter am Einzugstag ablesen (Foto + schriftlich).
o    Einzugsprotokoll mit Zählernummer, Zählerstand und Datum erstellen.

Allgemein

o    Zählernummer und Wohnungen eindeutig zuordnen.
o    Übergabeprotokolle aufheben (Beweissicherung).